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§§: WEG: Zur Verwalterzustimmung bei Wohngeldrückständen


In § 12 WEG wird erlaubt, dass aufgrund der Schwierigkeiten der Unauflöslichkeit einer Gemeinschaft der Verwalter oder ein Miteigentümer seine Zustimmung zur Veräußerung einer Eigentumswohnung (Sondereigentum) geben muss. Dies wird heutzutage in fast allen Teilungserklärungen und/oder Kaufverträgen so geregelt. Der Verwalter darf jedoch nur aus "wichtigem Grund" seine Zustimmung verweigern.

 

Das OLG Brandenburg hatte zu klären, ob Wohngeldrückstände des Veräußerers ein "wichtiger Grund" für eine Verweigerung der Veräußerung darstellen. Diese verneinte das Gericht ausdrücklich, da es bei der Prüfung "allein auf die Person des Erwerbers, insbesondere auf seine persönliche und finanzielle Zuverlässigkeit ankomme". Die Verwalterzustimmung dürfe in diesem Fall nicht verweigert werden. Im Umkehrschluss ist jedoch anzumerken, dass im Falle der Wohngeldrückständigkeit des Erwerbers die Zustimmung selbstverständlich versagt werden kann.

 

Quelle: Urteil des OLG Brandenburg, AZ 5 Wx 49/07

 

 

 


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