§§: WEG: Gemeinschaft darf Brandmelder vorschreiben
Einzelne Bewohner einer WEG- Gemeinschaft müssen dulden, dass in ihren Wohnungen Brandmelder eingebaut werden, wenn die Gemeinschaft das mit einfacher Mehrheit beschlossen hat.
Nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt entschieden die Richter gegen einen Eigentümer, allerdings greift die Begründung über Umwege im Sondereigentum: Durch Brand- und Rauchmelder, die in den Wohnungen angebracht sind, werden gemeinschaftliche Bestandteile geschützt, daher werde Schaden am Gemeinschaftseigentum vermieden.
Quelle: Urteil des OLG Frankfurt, AZ 23 O 416/08
