§§: Mieter haben keinen Anspruch auf Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
Ein Vermieter muss einem Mieter keine sogenannte Mietschuldensfreiheits- Bescheinigung ausstellen, die über eine Quittung hinausgeht, aus der die geleitsteten Zahlungen hervorgehen.
Im vom Bundesgerichtshof (BGH) entschiedenen Fall hatte ein Mieter von seinem Vermieter ein Schreiben verlangt, aus dem auch hervorgehen sollte, dass eine Betriebskostenabrechnung wegen Strittigkeigkeit nicht bezahlt worden ist.
Der BGH entschied, dass das die Rechtsposition des Vermieters beeinträchtigen könne, da es als Einverständiserklärung gewertet würde. Das ist dem Vermieter nicht zuzumuten. Der Mieter hat jedoch die Möglichkeit, dieses im Mietvertrag vorab zu regeln, so dass die Verpflichtung des Vermieters eintreten würde.
Urteil des Bundesgerichtshofs, AZ VIII ZR 238/08 v. 30.9.2009
